Ich wurde zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und gefragt, ob ich einer politischen Partei angehöre? Muss ich darauf antworten?
Der Arbeitnehmer ist im Grunde verpflichtet, die Fragen des Arbeitgebers ehrlich zu beantworten.
Diese Pflicht zur Wahrheit ist eine spezifische Ausprägung der Treuepflicht, die bereits während der Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag besteht.
Die Einschränkungen der Pflicht zur Wahrheit werden maßgeblich durch die Bewertungen spezifischer Arbeitsschutzgesetze und die Vorschriften des AGG bestimmt.
Insbesondere besteht ein Recht zur Lüge, wenn die gestellte Frage ein Merkmal betrifft, das gemäß § 1 AGG ein nicht zulässiges Unterscheidungsmerkmal zwischen den Bewerbern ist. Fragen nach der Religionszugehörigkeit, politischen Parteimitgliedschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit usw. sind daher unzulässig, es sei denn, die Stelle betrifft direkt eine Tätigkeit in einer Kirche, politischen Partei oder einem anderen Betrieb mit einer klaren ideologischen Ausrichtung. (vgl. auch BAG Beschl. v. 28.03.2000, Az.: 1 ABR 16/99)
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