Können wir ohne Weiteres über WhatsApp eine Betriebsratsgruppe gründen und uns organisieren?
Nein, das Betriebsverfassungsgesetz gibt zwar keine genauen Vorschriften zur Organisationsform vor, jedoch ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hier zu berücksichtigen.
Das Hauptproblem liegt in der Verarbeitung personenbezogener Daten. WhatsApp greift automatisch auf die gespeicherten Kontakte zu und gleicht diese Nummern mit denen ab, die auf den WhatsApp-Servern liegen.
Dabei werden auch Kontaktdaten von Personen gespeichert, die die App nicht aktiv nutzen. Dies stellt einen Zugriff auf personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 der DSGVO dar.
Wenn man WhatsApp nutzen möchte, müsste man daher von allen gespeicherten Kontakten die Einwilligung einholen und diese lückenlos dokumentieren.
Zudem verlangen die AGB von WhatsApp – insbesondere, wenn man die App beruflich nutzen möchte – den Abschluss eines Vertrags mit WhatsApp, der unter anderem die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten regelt.