
Wie kann ich mich von einem geschlossenen Vertrag wieder lösen?
Es kann immer wieder zu Situationen kommen, in denen man nicht länger an einem einmal geschlossenen Vertrag festhalten möchte. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Unsere Mandanten stellen häufig die Frage, welche Möglichkeiten es gibt sich von einem Vertrag zu lösen. Das Zivilrecht sieht für das „Lösen vom Vertrag“ unterschiedliche Möglichkeit vor:
Eine hiervon ist die Möglichkeit einen bereits geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
An den Widerruf sind jedoch einige gesetzliche Anforderungen geknüpft.

Was ist ein Widerruf?
Um einen Vertrag widerrufen zu können, bedarf es eines Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht kann sich entweder aus Gesetz oder aus vertraglicher Vereinbarung ergeben.
Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder das Internet zustande gekommen sind (sog. Fernabsatzverträge, §312 c BGB) und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden, gewährt das Gesetz Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312 g Abs. 1 BGB).
Ein gesetzliches Widerrufsrecht sieht das Gesetz zudem bei Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 356 b BGB , Ratenlieferungsverträgen gemäß § 356 c BGB , Verbraucherdarlehensverträgen gemäß §356 d BGB sowie Verbraucherbauverträgen gemäß § 356 e BGB (Verbraucherbauverträge) vor.
Bei Fernabsatzverträgen hat der Verbraucher keine Möglichkeit die Ware vor Vertragsschluss anzuschauen oder zu prüfen. Bei Vertragsabschlüssen außerhalb eines Ladengeschäfts (etwa an Ihrer Haustür oder auf der Straße) besteht die Gefahr, überrumpelt zu werden und sich zu einem Vertragsabschluss bewegen zu lassen, ohne dies eigentlich zu wollen.
Klassisches Beispiel ist der Abschluss eines Zeitungsabonnements an der Haustür oder eines Handyvertrages per Telefon.
Sofern der Widerruf vertraglich oder in AGB vereinbart wurde, müssen die Voraussetzungen für den Widerruf klar und eindeutig formuliert sein.
Wem steht ein Widerrufsrecht zu?
Ein Widerrufsrecht steht ausschließlich nur Verbrauchern zu, die mit einem Unternehmer einen Vertrag schließen. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft (z. B. Kauf einer Ware) zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.
Unternehmerin oder Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB ist jede Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (z. B. Verkauf einer Ware) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Was versteht man unter einer Widerrufsbelehrung?
Voraussetzung für jeden Widerruf ist, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über seinen Widerruf belehrt wurde, ihm also seine Rechte umfassend klargemacht wurden.
Hierzu gehört unter anderem, dass der Verbraucher erkennen kann, dass er ohne Begründung und ohne Nachteile zu erleiden den Vertrag widerrufen kann.
Wie erkläre ich den Widerruf?
Zur Ausübung des Widerrufsrechts bedarfs es einer Widerrufserklärung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmen (§ 355 BGB). Die Widerrufserklärung ist formfrei möglich, kann also auch mündlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen.
Wir empfehlen jedoch dringend, die Widerrufserklärung schriftlich zu verfassen, damit diese auch bewiesen werden kann. Für den Widerruf können auch Muster-Widerrufsformulare genutzt werden.
Muss eine Widerrufsfrist eingehalten werden?
Der Widerruf ist nur innerhalb der Widerrufsfrist möglich. Diese beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage.
Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt wurde. Ergänzend wird auf § 356 Abs. 2 BGB verwiesen. Ausreichend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist es, dass die Widerrufserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wurde.

Wer trägt die Rücksendekosten?
Die Kosten für die Rücksendung der Waren trägt sowohl bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen als auch bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich der Verbraucher, sofern dieser hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde und sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Fazit:
Möchten Sie Ihren Vertrag widerrufen oder prüfen, ob ein Ihnen gegenüber erklärter Widerruf rechtmäßig ist, prüfen wir gerne für Sie die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Möglichkeiten und beraten Sie, welche der bestehenden Möglichkeiten für Sie die beste ist.