
Ich werde im Vorstellungsgespräch gefragt, ob ich schwanger bin, muss ich diese Frage beantworten?
Grundsätzlich gilt, dass in einem Vorstellungsgespräch mit dem potenziellen Arbeitgeber wahrheitsgemäße Aussagen zu tätigen sind. Das bietet sich nicht nur aufgrund der geforderten vertrauten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, sondern verhindert auch, dass dem Arbeitgeber ein Anfechtungsrecht des Arbeitsvertrags gem. § 119 II BGB zuteilwird.
Ausnahmsweise steht dem Arbeitnehmer allerdings ein sogenanntes „Recht zur Lüge zu“, wenn es um Fragen geht, die auf geschlechterspezifische Diskriminierungen abzielen.
Dem Arbeitgeber ist daher eine Informationserhebungsrecht bei Fragen zur Schwangerschaft versagt. (§§ 6 I S.2, 7 I AGG) Man spricht insoweit auch von einem präventiven Diskriminierungsschutz.