Absichtserklärung (Letter of Intent)- Worauf muss man achten?

Unternehmensrecht

Was versteht man unter einer Absichtserklärung (Letter of Intent)?

Eine Absichtserklärung – auch Letter of Intent oder LOI genannt- ist eine Erklärung, mittels derer künftige Geschäftspartner ihre Absicht bekunden können, einen Vertrag abschließen zu wollen.

Eine Absichtserklärung kann somit eine Vorstufe zu einem späteren, endgültigen Vertrag darstellen. Die Absichtserklärung kann die Grundrichtung für den späteren Vertragsabschluss vorgeben, stellt jedoch keine rechtlich bindende Verpflichtung dar.

Eine Absichtserklärung wird häufig im Rahmen von M&A-Prozessen geschlossen.

Da sich M&A-Prozesse aufgrund der erforderlichen Due-Diligence Prüfungen oftmals sehr in die Länge ziehen können, ist der Wunsch nach einer Absicherung bei den Beteiligten groß.

Da man aber gerade zu Beginn einer solcher Transaktion aufgrund noch nicht abgeschlossener Prüfungen noch keine verbindlichen Zusicherungen treffen möchte, kann man mit Hilfe eines solcher Absichtserklärung wichtige Eckpunkte für die künftige Transaktion niederschreiben.

Auch im Rahmen von Softwareverträgen, Mietverträgen und Handelsvertreter– oder Handelspartnerverträgen wird häufig im Vorfeld eine Absichtserklärung geschlossen, da bereits vor Abschluss des Endvertrages Aufwendungen getätigt oder Investitionen vorgenommen werden müssen, um einen Vertragsschluss überhaupt zu ermöglichen und das wirtschaftliche Risiko vergeblicher Aufwendungen kalkulierbar zu machen bzw. gänzlich zu minimieren.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer solchen Absichtserklärung?

Der Abschluss einer Absichtserklärung empfiehlt sich in der frühen Phase einer Geschäftsbeziehung, um das gegenseitige Interesse einer künftigen Zusammenarbeit zu bekunden, bevor die tatsächlichen Vertragsverhandlungen starten.

 

Wie unterscheidet sich eine Absichtserklärung von einem Vorvertrag und einem Memorandum of Understanding?

Im Gegensatz zur Absichtserklärung ist der Vorvertrag darauf gerichtet, eine rechtliche Übergangslösung zu schaffen, in welcher bereits verbindliche Regelungen für den nachfolgenden Vertrag festgehalten werden sollen. Der Vorvertrag ist somit im Gegensatz zur Absichtserklärung eine Stufe mehr.

Die Vertragsparteien sind sich hier bereits sicher, dass sie einen Hauptvertrag schließen und dies auch verbindlich festhalten möchten. Daher resultiert aus einem solchen Vorvertrag anders als bei der Absichtserklärung eine vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages.
Schwieriger fällt die Abgrenzung zwischen einem Memorandum of Understanding (MoU) und einer Absichtserklärung.

Bei einem Memorandum of Understanding handelt es sich um eine formelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, welche übereinstimmende Absichten und ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen zum Ausdruck bringt. Die Abgrenzung zwischen Absichtserklärung und dem Memorandum of Understanding fällt jedoch oft schwer und beide werden häufig als Synonym verwendet.

Wir empfehlen unseren Mandanten den Abschluss eines Memorandum of Understanding, wenn nicht nur die Absicht festgehalten werden soll, künftig zusammenarbeiten zu wollen, sondern bereits konkrete Details für die Zusammenarbeit vertraglich fixiert werden sollen.

 

Was sollte zwingend in einer Absichtserklärung geregelt werden?

Primär sollte in jeder Absichtserklärung der Vertragsgegenstand festgehalten werden. Dieser kann zum Beispiel die Bekundung sein, künftig einen Liefervertrag schließen zu wollen oder Interesse an dem Kauf eines Unternehmens zu haben.

Damit keinerlei Verpflichtungen aus dem Abschluss einer Absichtserklärung entstehen, sollte stets darauf hingewiesen werden, dass diese Absichtserklärung rechtlich nicht bindend ist.

Gleiches gilt bzgl. eines klarstellenden Hinweises, dass aus dem Abschluss dieser Absichtserklärung keinerlei Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Hauptvertrages resultiert.

Wir empfehlen zudem einen Zeitplan festzuhalten, der den Parteien zur Klärung der Punkte zur Verfügung steht, welche für den Abschluss eines künftigen Vertrags maßgeblich sind.

Soll in der Absichtserklärung beispielsweise die Absicht zum Kauf einer Ware oder sogar eines Unternehmens festgehalten werden, so sollten Sie in der Absichtserklärung noch nicht den finalen Kaufpreis festhalten, da die Kaufpreisfindung ein langwieriger Prozess ist, der von vielen verschiedenen Faktoren abhängt und der sich auch erst im Laufe der Verhandlungen final ergibt

Welche rechtliche Bedeutung hat eine Absichtserklärung?

Eine Absichtserklärung soll bestätigen, dass sich die Vertragsparteien in Verhandlungen über einen Vertrag befinden.

Die Absichtserklärung bestimmt die Grundrichtung für einen künftigen Vertrag.

Aus der Absichtserklärung selbst ergibt sich keinerlei weitergehende Verpflichtung zum Abschluss eines nachfolgenden Hauptvertrages.

Fazit:

Wir empfehlen unseren Mandanten sich vor Abschluss einer Absichtserklärung stets durch einen Anwalt beraten zu lassen, da in den meisten Fällen keinerlei abschließende vertragliche Bindung durch den Abschluss einer Absichtserklärung gewünscht ist.

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung Ihrer individuellen Absichtserklärung und helfen Ihnen die Eckpunkte richtig zu formulieren, gewünschte und erforderliche Absicherungen zu schaffen und etwaige Risiken zu vermeiden.

 

Bestell-Button bei Online-Bestellungen

Der elektronische Handel (sog. Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce) ist heute aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken.Immer mehr Verkäufer und Käufer schließen heute Verträge über das Internet.Ein Großteil aller Kaufverträge werden weitgehend online und...

Incoterms im internationalen Handelsgeschäft

Internationale Handelsgeschäfte sind heute aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken.Auch wenn solche internationalen Handelsgeschäfte große Vorteile für Unternehmen schaffen, bringen sie auch einige Risiken mit sich. Gerade wenn es um den Transport und die...

Schiedsgutachtenklauseln

Streiten sich zwei, freut sich der dritte.“ Im Falle eines Streits mit ihrem Geschäftspartner freut sich vor allem ihr Wettbewerber. Denn können Sie den Streit nicht schnell und möglichst einvernehmlich beilegen, wird Ihr Lieferant nicht mehr liefern und Ihr Kunde...

Abmahnung

Was versteht man im Arbeitsrecht unter einer Abmahnung? Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist ein formelles Mittel, mit dem ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen spezifischen Pflichtverstoß des Vertragspartners rügt und gleichzeitig dazu auffordert, diesen Verstoß...

Was ist ein Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag? Ein Aufhebungsvertrag, auch als Auflösungsvertrag bekannt, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem festgelegten Zeitpunkt. Er steht im Gegensatz zum...

Höhere Gewalt im Vertragsrecht

Mit Beginn der Corona-Pandemie standen Unternehmen plötzlich vor vielen großen Herausforderungen. Da die Folgen der Corona Pandemie für die Wirtschaft im Allgemeinen und die Unternehmen insbesondere zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar waren, mussten sich die...

Ausbildung und Weiterarbeit

Ich habe meine Ausbildungsprüfung bestanden und arbeite ohne Unterbrechung weiter, bin ich jetzt auch weiter bei meinem Arbeitgeber beschäftigt?Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich beim Vorliegen eines Beendigungsgrundes, ohne dass dem Auszubildenden ein...

Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall

Ich bin krank. Habe ich einen Anspruch auf mein Gehalt für diesen Zeitraum?Sofern ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit von seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungspflicht befreit wird, behält er grundsätzlich seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den...

Vergütungspflichtige Arbeitszeit

Ist die Anfahrt zum Arbeitsplatz Arbeitszeit?  Die Anfahrt zum eigenen Arbeitgeber kann je nach Lage des eigenen Wohnsitzes unter Umständen einen erhöhten Zeitaufwand in Anspruch nehmen. Der Arbeitnehmer tut dies in der Regel, um die Betriebsstätte des...

Streitschlichtung per Vertrag – Mediationsklauseln

Konflikte und Streit begleiten uns durchs Leben, privat wie beruflich. Natürlich wäre es am besten, es käme gar nicht erst zum Streit und durch vorausschauende Vertragsgestaltung lassen sich viele Konflikte und Diskussion vermeiden, aber ganz ohne Streit wird kaum...