Absichtserklärung (Letter of Intent)- Worauf muss man achten?

Unternehmensrecht

Was versteht man unter einer Absichtserklärung (Letter of Intent)?

Eine Absichtserklärung – auch Letter of Intent oder LOI genannt- ist eine Erklärung, mittels derer künftige Geschäftspartner ihre Absicht bekunden können, einen Vertrag abschließen zu wollen.

Eine Absichtserklärung kann somit eine Vorstufe zu einem späteren, endgültigen Vertrag darstellen. Die Absichtserklärung kann die Grundrichtung für den späteren Vertragsabschluss vorgeben, stellt jedoch keine rechtlich bindende Verpflichtung dar.

Eine Absichtserklärung wird häufig im Rahmen von M&A-Prozessen geschlossen.

Da sich M&A-Prozesse aufgrund der erforderlichen Due-Diligence Prüfungen oftmals sehr in die Länge ziehen können, ist der Wunsch nach einer Absicherung bei den Beteiligten groß.

Da man aber gerade zu Beginn einer solcher Transaktion aufgrund noch nicht abgeschlossener Prüfungen noch keine verbindlichen Zusicherungen treffen möchte, kann man mit Hilfe eines solcher Absichtserklärung wichtige Eckpunkte für die künftige Transaktion niederschreiben.

Auch im Rahmen von Softwareverträgen, Mietverträgen und Handelsvertreter– oder Handelspartnerverträgen wird häufig im Vorfeld eine Absichtserklärung geschlossen, da bereits vor Abschluss des Endvertrages Aufwendungen getätigt oder Investitionen vorgenommen werden müssen, um einen Vertragsschluss überhaupt zu ermöglichen und das wirtschaftliche Risiko vergeblicher Aufwendungen kalkulierbar zu machen bzw. gänzlich zu minimieren.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer solchen Absichtserklärung?

Der Abschluss einer Absichtserklärung empfiehlt sich in der frühen Phase einer Geschäftsbeziehung, um das gegenseitige Interesse einer künftigen Zusammenarbeit zu bekunden, bevor die tatsächlichen Vertragsverhandlungen starten.

 

Wie unterscheidet sich eine Absichtserklärung von einem Vorvertrag und einem Memorandum of Understanding?

Im Gegensatz zur Absichtserklärung ist der Vorvertrag darauf gerichtet, eine rechtliche Übergangslösung zu schaffen, in welcher bereits verbindliche Regelungen für den nachfolgenden Vertrag festgehalten werden sollen. Der Vorvertrag ist somit im Gegensatz zur Absichtserklärung eine Stufe mehr.

Die Vertragsparteien sind sich hier bereits sicher, dass sie einen Hauptvertrag schließen und dies auch verbindlich festhalten möchten. Daher resultiert aus einem solchen Vorvertrag anders als bei der Absichtserklärung eine vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages.
Schwieriger fällt die Abgrenzung zwischen einem Memorandum of Understanding (MoU) und einer Absichtserklärung.

Bei einem Memorandum of Understanding handelt es sich um eine formelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, welche übereinstimmende Absichten und ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen zum Ausdruck bringt. Die Abgrenzung zwischen Absichtserklärung und dem Memorandum of Understanding fällt jedoch oft schwer und beide werden häufig als Synonym verwendet.

Wir empfehlen unseren Mandanten den Abschluss eines Memorandum of Understanding, wenn nicht nur die Absicht festgehalten werden soll, künftig zusammenarbeiten zu wollen, sondern bereits konkrete Details für die Zusammenarbeit vertraglich fixiert werden sollen.

 

Was sollte zwingend in einer Absichtserklärung geregelt werden?

Primär sollte in jeder Absichtserklärung der Vertragsgegenstand festgehalten werden. Dieser kann zum Beispiel die Bekundung sein, künftig einen Liefervertrag schließen zu wollen oder Interesse an dem Kauf eines Unternehmens zu haben.

Damit keinerlei Verpflichtungen aus dem Abschluss einer Absichtserklärung entstehen, sollte stets darauf hingewiesen werden, dass diese Absichtserklärung rechtlich nicht bindend ist.

Gleiches gilt bzgl. eines klarstellenden Hinweises, dass aus dem Abschluss dieser Absichtserklärung keinerlei Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Hauptvertrages resultiert.

Wir empfehlen zudem einen Zeitplan festzuhalten, der den Parteien zur Klärung der Punkte zur Verfügung steht, welche für den Abschluss eines künftigen Vertrags maßgeblich sind.

Soll in der Absichtserklärung beispielsweise die Absicht zum Kauf einer Ware oder sogar eines Unternehmens festgehalten werden, so sollten Sie in der Absichtserklärung noch nicht den finalen Kaufpreis festhalten, da die Kaufpreisfindung ein langwieriger Prozess ist, der von vielen verschiedenen Faktoren abhängt und der sich auch erst im Laufe der Verhandlungen final ergibt

Welche rechtliche Bedeutung hat eine Absichtserklärung?

Eine Absichtserklärung soll bestätigen, dass sich die Vertragsparteien in Verhandlungen über einen Vertrag befinden.

Die Absichtserklärung bestimmt die Grundrichtung für einen künftigen Vertrag.

Aus der Absichtserklärung selbst ergibt sich keinerlei weitergehende Verpflichtung zum Abschluss eines nachfolgenden Hauptvertrages.

Fazit:

Wir empfehlen unseren Mandanten sich vor Abschluss einer Absichtserklärung stets durch einen Anwalt beraten zu lassen, da in den meisten Fällen keinerlei abschließende vertragliche Bindung durch den Abschluss einer Absichtserklärung gewünscht ist.

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung Ihrer individuellen Absichtserklärung und helfen Ihnen die Eckpunkte richtig zu formulieren, gewünschte und erforderliche Absicherungen zu schaffen und etwaige Risiken zu vermeiden.

 

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