Geheimhaltungsvereinbarung

Unternehmensrecht

Warum benötige ich eine Geheimhaltungsvereinbarung?

Beabsichtigen Sie mit anderen Unternehmern oder Freiberuflern zusammenarbeiten oder planen Sie die Übernahme eines Unternehmens, sollten Sie bereits vor Beginn der Zusammenarbeit eine Geheimhaltungsvereinbarung/ Vertraulichkeitsvereinbarung (im Englischen auch Non-Disclosure-Agreement – Abkürzung: NDA – genannt) abschließen. 

Auch IT-Unternehmen, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich der Softwareentwicklung haben, sollten stets mit ihrem Geschäftspartner eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen.

Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung ist insbesondere dann unerlässlich, wenn Sie im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Know-How und Unterlagen (nachfolgend: vertrauliche Informationen) austauschen werden und fürchten, dass Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, sollten diese vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Hierbei unerheblich ist, ob dieser Austausch rein mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen soll.

Nur mit Hilfe einer solchen Geheimhaltungsvereinbarung können Sie ihre vertraulichen Informationen während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen zu definierenden Zeitraum nach Beendigung der Zusammenarbeit umfassend schützen.

Eine Geheimhaltungsvereinbarung sollte stets vor Beginn der Zusammenarbeit geschlossen werden und sollte den ersten Vertrag zwischen den Vertragsparteien darstellen. Alle weiteren Verträge, wie z.B. Lieferverträge oder Entwicklungsverträge sollten erst nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung verhandelt werden.

Welche Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen gibt es?

Die einseitige Geheimhaltungsvereinbarung schützt nur die Interessen einer Vertragspartei. Diese sollte gewählt werden, wenn die Informationsoffenlegung nur an eine Vertragspartei erfolgt oder Sie ein besonders hohes Interesse an dem Schutz Ihrer unternehmensinternen vertraulichen Informationen haben.

Die zweiseitige oder beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung schützt die Interessen beider Vertragsparteien und verpflichtet beide Vertragsparteien die ihnen offengelegten Informationen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
Eine zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie mit ihrem Vertragspartner eng zusammenarbeiten oder gemeinsam ein Produkt entwickeln. Auch wenn im Rahmen der Zusammenarbeit mit ihrem Vertragspartner neue Ideen entstehen, sollten diese geschützt werden.

Geheimhaltungsregelungen sind auch Gegenstand in Arbeitsverträgen.



Was sollte in einer Geheimhaltungsvereinbarung geregelt werden?

Aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit obliegt es den Vertragsparteien selbst den Regelungsinhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung festzulegen.
Um Ihre Interessen bestmöglich abzusichern empfehlen wir Ihnen aber insbesondere folgende Regelungen in Ihre Geheimhaltungsvereinbarung aufzunehmen:

  • genaue Benennung der Vertragsparteien
  • Definition des Schutzumfangs der Vereinbarung
  • Definition der vertraulichen Informationen
  • Definition, wie mit den vertraulichen Informationen verfahren werden darf und was untersagt ist 
  • Regelung zum Schutz Ihrer Urheber- und Schutzrechte
  • Regelung für den Fall des widerrechtlichen Verstoßes gegen das Gebot der Vertraulichkeit 
  • Beginn und Ende der Laufzeit der Geheimhaltungsvereinbarung und Definition einer Nachwirkfrist
  • Regelung zur Gewährleistung und Haftung 
  • Festlegung, ob im Falle von Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte oder Schiedsgerichte zuständig sein sollen.

 

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